Voraussetzungen für die Segelflugausbildung

Wenn sich jemand für die Segelflugschulung interessiert, kann er oder sie sofort damit anfangen: im Winter mit dem Theorieunterricht, im Sommer mit der Flugschulung auf dem Flugplatz. Der Sommer bietet sich da natürlich an.

Es ist auch möglich, Jahresmitglied zu werden (die Ausbildungs-Berechtigung gilt nämlich nur für Mitglieder des Vereins).

So kann man, wenn man erstmal ausprobieren will, ob einem das Ganze überhaupt gefällt, eine Saison lang schulen und dann entscheiden, ob man weitermacht.

Für eine Schulung braucht man ein paar Unterlagen:

  • unterschriebenen Mitgliedsantrag
  • bei Minderjährigen das Einverständnis beider Eltern mit (beglaubigter) Unterschrift
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Teilnahmebescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort - kann auch nachgereicht werden
  • das Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 eines Fliegerarztes

Für den Schulungsbeginn gilt das Mindestalter 14 Jahre, nach oben gibt es keine Grenze.

Wenn die Ausbildung abgeschlossen ist und man die Prüfung (Lizenz für Segelflugzeugführer) ablegen möchte muss man mindestens 16 Jahre alt sein, (geht also früher als Autofahren!).

Für Motorseglerschulung (Klassenberechtigung für Reisemotorsegler) ist das Mindestalter 15 Jahre, für die Prüfung muss man 17 sein.

Die Ausbildung erstreckt sich meist über zwei bis drei Jahre (je nach Schulungseifer des Einzelnen, Wetter usw.) aber meistens schafft man den ersten Alleinflug im ersten Jahr. Danach, also noch vor Erwerb der Lizenz, fliegt man sehr viel alleine bis alles gelernt ist, was man für die Prüfung braucht.